Bürgschaft
Bürgschaft
Unter einer Bürgschaft wird ein Vertrag verstanden, der zwischen einem Gläubiger und Bürgen zustande kommt. Kommt der eigentliche Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nach und kann die Raten nicht zahlen, muss der Bürge dies übernehmen. Da er aber dafür keine Leistung zu erwarten hat, wird eine Bürgschaft als einseitig bezeichnet. Der Bürge bedeutet die Sicherheit einen Kredit zu bekommen für den Schuldner. Grundvorrausetzung, um als Bürge zu taugen, ist die Bonität. Die Bürgschaft besteht nur so lange, wie die Laufzeit des Kredites ist. Muss der Bürge für den Schuldner eintreten, muss er die gesamte Restsumme an den Gläubiger zahlen. Er wiederum kann dann die Summe vom Schuldner zurückverlangen.
Kategorie: Banken, Kreditlexikon