Arbeitnehmersparzulage
Arbeitnehmersparzulage
Der Staat gewährt mit der Arbeitnehmersparzulage einen Bonus für Arbeitnehmer. Damit unterstützt er sie bei der Bildung von neuem Vermögen. Der Arbeitgeber muss das Geld in die gewünschte Finanzierungsart anlegen. Dabei stehen unterschiedliche Variationen zur Verfügung. Beliebt ist der Bausparvertrag oder der Investmentfonds. Die Arbeitnehmersparzulage wird auf dem Lohnzettel gesondert aufgeführt. Sie wird auf den Bruttolohn aufgeschlagen, beim Netto sofort wieder abgezogen. Dadurch muss der Arbeitnehmer die Kosten nicht selbst tragen. Ob und in welcher Höhe eine Firma dann die vermögenswirksame Leistung zahlt, ist von Unternehmen zu unternehmen unterschiedlich. Der Anspruch selbst auf die Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens.
Kategorie: Banken, Kreditlexikon
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